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BSW-Trend-Umfrage: BASISINFORMATIONSBLÄTTER NUR MIT KLEINEM NUTZERKREIS

Zwei Drittel der Anleger kennen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen dreiseitigen Informationen über Finanzprodukte, die Basisinformationsblätter (BIB), nicht (20,8 Prozent) oder nutzen sie nicht (47,4 Prozent). Das ergab die Online-Trend-Umfrage des Monats Mai des Bundesverbands für strukturierte Wertpapiere (BSW), in der Anleger befragt wurden, inwieweit sie die standardisierten Basisinformationsblätter kennen und für Anlageentscheidungen nutzen. 16,5 Prozent der Anleger greifen manchmal auf BIB zurück, nur 15,3 Prozent nutzen sie regelmäßig.

Grafik 1: Kennen und nutzen Sie die standardisierten Basisinformationsblätter (BIB, auch Key Information Document oder KID) beim Kauf von Finanzprodukten?

»Information schützt Anleger nur dann, wenn sie auch ankommt. Die Basisinformationsblätter sind nach sechs inhaltlichen Änderungen durch den Gesetzgeber seit 2018 unleserlich geworden. Für den BSW und seine Mitglieder hat Anlegerschutz oberste Priorität – deshalb informieren wir praxisnah über alle gängigen Medien. Von der EU erwarten wir auch bei den Produktinformationen die angekündigte Simplifizierung zum Nutzen der Anleger«, so Christian Vollmuth, geschäftsführender Vorstand des BSW.