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Kapitalmaßnahmen von A bis Z – Teil 2: Der Aktiensplit

Bei einem Aktiensplit handelt es sich um eine von den Aktionären auf der Hauptversammlung beschlossene Umwandlung von bereits existierenden Aktien in eine größere Anzahl neuer Aktien mit einem geringeren Nominalwert. Beim Aktiensplit ändert sich zunächst nichts an den Beteiligungsverhältnissen oder am Eigenkapital des Unternehmens, auch der Unternehmenswert wird nicht beeinflusst. Lediglich der Preis der einzelnen Aktien verringert sich, dafür wird der Aktionär mit einer entsprechenden Anzahl neuer Aktien »entschädigt«.

So nutzen beispielsweise Unternehmen, deren Aktienkurse in der Vergangenheit stark gestiegen sind, die Möglichkeit, der Hauptversammlung einen Aktiensplit vorzuschlagen, um den Aktienkurs optisch zu verbilligen. Insbesondere Kleinanlegern wird dadurch die Gelegenheit gegeben, auch mit relativ geringen Beträgen in die Aktie zu investieren. Wie ein Aktiensplit funktioniert, zeigt das folgende Beispiel.

Beispiel
Der Vorstand von Netflix hat am 30. Oktober 2025 einen Aktiensplit im Verhältnis zehn zu eins beschlossen. Für jede alte Aktie haben Aktionäre zehn neue Aktien erhalten. Dadurch wurde die Anzahl der Aktien von rund 422 Millionen auf rund 4,22 Milliarden Stück erhöht. Die Umstellung an der Nasdaq erfolgte mit Wirkung zum 17. November 2025. Das Grundkapital des Unternehmens bleibt unverändert und ist nun in 2,5 Milliarden Aktien aufgeteilt. Das Anteilspapier von Netflix wurde mit dem Schlusskurs am 14. November 2025 angepasst: von 1.112,17 US-Dollar auf 111,217 US-Dollar. Ihr Wert hat sich also durch den Aktiensplit gezehntelt.

Die Altaktionäre haben keinen finanziellen Vor- oder Nachteil durch diese Transaktion. Allerdings bemerken nicht nur Aktionäre eine Änderung in ihrem Depot, auch Optionsscheine und Zertifikate, die sich auf die Netflix-Aktie beziehen, sind von der Kapitalmaßnahme betroffen. Um die Besitzer dieser Derivate nicht zu benachteiligen, passt der Emittent der Wertpapiere seine Produkte entsprechend an. Der Aktiensplit ist also auch für die Zertifikatebesitzer wertneutral. Um dies zu erreichen, wird zunächst der Anpassungsfaktor, auch R-Faktor genannt, ermittelt. Im Fall des Aktiensplits ist er sehr leicht zu errechnen, indem die Anzahl der alten Aktien durch die Anzahl der neuen Aktien dividiert wird. Dies ergibt für unser Beispiel von Netflix den Wert 0,1. Der R-Faktor wird auch von der jeweiligen maßgeblichen Terminbörse veröffentlicht, die ihn ebenfalls für die Anpassung ihrer Optionen und Kontrakte benötigt.

Im zweiten Schritt werden die entsprechenden Derivate konkret angepasst. Je nach Optionsschein- oder Zertifikatstyp kann es hier zu unterschiedlichen Vorgehensweisen kommen. Wir betrachten beispielhaft wieder den Fall von Netflix. Der Basispreis eines Optionsscheins, der Basispreis einer Aktienanleihe, der Cap eines Discount-Zertifikats und das Bonuslevel bzw. die Barriere eines Bonus-Zertifikats werden mit dem R-Faktor multipliziert, während das Bezugsverhältnis jeweils durch den R-Faktor dividiert wird.

Tabelle 1 verdeutlicht anhand von Beispielen, wie die einzelnen Produkttypen von Société Générale infolge des Aktiensplits von Netflix am 17. November 2025 angepasst wurden.

Tabelle 1: Beispielhafte Anpassung der Produkte auf Netflix

Typ

Cap alt

Cap neu

Bezugsverhältnis alt

Bezugsverhältnis neu

Discount-Zertifikat

1.000,00 USD

100,00 USD

1:1

1:10

Typ

Basispreis alt

Basispreis neu

Bezugsverhältnis alt

Bezugsverhältnis neu

Klassischer Optionsschein Call

900,000000 USD

90,000000 USD

100:1

10:1

Quelle: Société Générale

Das Gegenteil eines Aktiensplits ist der Reverse-Aktiensplit, bei dem die Anzahl der ausgegebenen Aktien verringert wird, wodurch der Börsenkurs der verbleibenden Aktien steigt. Auch der Reverse-Aktiensplit wird von der Hauptversammlung beschlossen. Gründe können rein psychologischer Natur sein, da sich an den Beteiligungsverhältnissen und dem Wert der Aktiengesellschaft auch hier nichts ändert. Allerdings kann ein Reverse-Split auch nötig werden. Denn wenn beispielsweise der Aktienkurs unter dem Nennwert der Aktie notiert, dürfen nach deutschem Aktiengesetz keine neuen Aktien ausgegeben werden. Ein Reverse-Aktiensplit wird auch durchgeführt, um eine Aktie optisch teurer zu machen. Dies war häufig im Zeitraum nach der Finanzkrise 2008/2009 zu beobachten, als viele bekannte Aktientitel stark an Wert verloren hatten.