Ausübungsmethoden: europäisch vs. amerikanisch
Stöbert man in den Büchern oder Broschüren, die sich mit Optionsscheinen beschäftigen, stößt man oft auf Begriffe wie europäische bzw. amerikanische Optionsscheine. Was bedeutet das eigentlich? Wie wichtig sind diese Begriffe? Mit der »Kontinentbezeichnung« europäisch oder amerikanisch wird die Ausübungsart bzw. die Ausübungsfrist eines Optionsscheins beschrieben.
Was ist eine Ausübung?
Ein Optionsschein verbrieft das Recht, einen Basiswert zu einem vorher definierten Preis, dem Basispreis, zu kaufen (im Fall eines Call Optionsscheins) bzw. zu verkaufen (im Fall eines Put Optionsscheins). Da es sich bei diesen Produkten um bedingte Termingeschäfte handelt, hat der Inhaber eines Optionsscheins das Recht, jedoch nicht die Pflicht, das Optionsrecht auszuüben. Einen Optionsschein auszuüben bedeutet somit, dieses Optionsrecht zu beanspruchen.
Da für Société Générale-Optionsscheine ausschließlich »cash settlement« vorgesehen ist, erhält der Anleger bei Ausübung des Optionsrechts immer den inneren Wert des Optionsscheins. Dies entspricht bei einem Call Optionsschein der Differenz zwischen dem Kurs des Basiswerts und dem Basispreis, bei einem Put Optionsschein der Differenz zwischen dem Basispreis und dem Kurs des Basiswerts. Dementsprechend ist eine Ausübung von Vorteil nur bei Optionsscheinen, die im Geld notieren, da sonst der innere Wert und damit der Auszahlungsbetrag gleich null ist.
Europäisch vs. amerikanisch
Besteht das Recht, einen klassischen Optionsschein während der gesamten Laufzeit ausüben zu können, spricht man von einem amerikanischen Optionsschein. Kann ein klassischer Optionsschein nur am Fälligkeitstag ausgeübt werden, handelt es sich um einen europäischen Optionsschein. Bei Letzterem ist also keine Ausübung während der Laufzeit möglich.
Lohnt es sich, einen Optionsschein vorzeitig auszuüben?
Der Wert eines Optionsscheins besteht aus zwei Komponenten, dem bereits angesprochenen inneren Wert sowie dem sogenannten Zeitwert. Letzterer drückt letztlich die eingepreiste Möglichkeit aus, dass sich der Basiswert bis zum Laufzeitende noch günstig für den Anleger entwickelt. Da während der Laufzeit ein Optionsschein aufgrund des Zeitwerts in der Regel über dem inneren Wert notiert, würde man durch eine Ausübung einen geringeren Betrag erhalten als beim direkten Verkauf des Optionsscheins. Eine vorzeitige Ausübung lohnt sich also nur in Ausnahmefällen, die im Folgenden erörtert werden.
Call Optionsschein: Ist es für den Anleger meistens nicht vorteilhaft, einen Call Optionsschein während der Laufzeit auszuüben, da er dadurch auf eine mögliche weitere positive Entwicklung des Basiswerts verzichtet, so existiert bei einer anstehenden Dividendenzahlung jedoch eine Situation, bei der es sich für den Anleger lohnt, das Optionsrecht auszuüben. Dies trifft bei einem im Geld liegenden Call zu, wenn der Barwert der Dividende größer ist als der Zeitwert des Calls – meistens ist dies bei Optionsscheinen mit geringer Restlaufzeit unmittelbar vor der Dividendenauszahlung der Fall. Hier ist für den Anleger die logische Entscheidung, das Optionsrecht auszuüben, um so den inneren Wert cum Dividende ausbezahlt zu bekommen, anstatt auf eine weitere positive Entwicklung des Basiswerts zu warten. Dies lässt sich anhand eines Beispiels am besten erklären.
Beispiel
Die Deutsche Telekom-Aktie hat am 6. April 2021 (dem Ex-Tag) eine reguläre Dividende in Höhe von 0,60 Euro gezahlt. Der Schlusskurs der Deutsche Telekom-Aktie betrug am Handelstag zuvor, am 1. April 2021, 17,25 Euro. Kurz nach Handelseröffnung am 6. April 2021 notierte die Deutsche Telekom-Aktie bei 16,68 Euro. Somit betrug der Abschlag auf den Vortageskurs 0,57 Euro, was in etwa der ausgezahlten Dividende entspricht.
Der amerikanische Call Optionsschein auf Deutsche Telekom mit Basispreis 14,00 Euro, Bezugsverhältnis von 1:1 und Fälligkeit am 23. April 2021 notierte am 1. April 2021 gegen 17.39 Uhr bei 3,16 Euro (Geldkurs). Um kurz nach 9.00 Uhr am 6. April 2021 notierte der Call bei einem Geldkurs von 2,63 Euro. Der Call-Abschlag betrug 0,53 Euro zum Vortag, was in etwa dem in der Aktie entspricht. Der Call Optionsschein ist somit fast um den gleichen Betrag gefallen wie der Aktienkurs. Allerdings hat der Call-Inhaber im Gegensatz zum Aktieninhaber keinen Anspruch auf die Dividende.
In diesem Fall wäre es für den Call-Inhaber von Vorteil, den Optionsschein am 1. April 2021 auszuüben oder zu verkaufen, sonst droht am Ex-Tag der beschriebene Preisverlust in Dividendenhöhe. Im Fall einer Ausübung muss der Optionsschein-Inhaber am Ausübungstag die Ausübung bis 10.00 Uhr beantragen. Der Optionsschein wird dann zum Tagesschlusskurs der Aktie ausgeübt, sodass der Anleger das Aktienkursrisiko bis zum Handelsschluss trägt.
Bei einem solchen (amerikanischen) Call Optionsschein kann die Dividende durch den Emittenten im Vorfeld nicht komplett eingepreist werden, da sonst eine Arbitragemöglichkeit für ihn entstehen würde. Wäre die Dividende bereits im Call inbegriffen, würde der Anleger den Call ex Dividende erwerben. Anschließend würde er das Optionsrecht ausüben, um den inneren Wert des Optionsscheins zum aktuellen Zeitpunkt – die Differenz zwischen dem Kurs des Basiswerts cum Dividende und dem Basispreis – ausbezahlt zu bekommen. Dadurch bekäme der Anleger indirekt die Dividende ausbezahlt, obwohl er den Optionsschein bereinigt um den Betrag der Dividende erworben hat.
Würde die Dividende im Call eingepreist, würde der Deutsche Telekom-Call beispielsweise am 1. April 2021 vormittags bei einem Deutsche Telekom-Kurs von 17,15 Euro beispielsweise bei etwa 2,50 Euro notieren. Würde der Anleger kaufen und direkt danach zum Schlusskurs von 17,25 zu 3,25 Euro ausüben (die Differenz aus Aktienschlusskurs 17,25 Euro und Basispreis 14,00 Euro), erzielte er einen Arbitragegewinn von 0,75 Euro. Der Verkauf am Folgetag nach der Markteröffnung hätte nur einen Gewinn von 2,63 – 2,50 = 0,13 Euro gebracht, was wiederum der Nettoveränderung der Aktie zum Verkaufs- und Kaufzeitpunkt des Calls entsprochen hätte (16,68 – (17,15 – 0,60) = 0,13 Euro).
Um diese Arbitragemöglichkeit zu verhindern, kann bei solchen Optionsscheinen die Dividende daher nicht oder nur teilweise im Voraus eingepreist werden. Die komplette Anpassung um den Dividendenbetrag erfolgt dann erst am Ex-Dividendentag und führt zu einem Kursrückgang des Calls.
Zusammenfassend sollte der Call-Inhaber spätestens am Tag vor dem Ex-Tag (vor der Dividendenauszahlung) überprüfen, ob er seinen Optionsschein verkaufen oder ausüben sollte. Ist dies der Fall, so sollte der Anleger in Erwägung ziehen, den Optionsschein vor dem Ex-Dividendentag zu veräußern und im Anschluss wieder zu erwerben oder ihn auszuüben. Damit vermeidet er den beschriebenen Kursrückgang.
Put Optionsschein: Da die Put-Auszahlung bei Ausübung der Differenz zwischen dem Basispreis und dem Preis des Basiswerts entspricht, ist diese theoretisch am höchsten, wenn der Preis des Basiswerts 0 ist. Die maximale theoretische Auszahlung entspricht dem Basispreis. Eine vorzeitige Ausübung eines amerikanischen Puts lohnt sich somit nur dann, wenn zum Beispiel vor dem Laufzeitende eine Aktie wertlos oder nahe 0 notiert, da der Put-Inhaber auf diese Weise noch vor dem Verfallstermin die höchstmögliche Auszahlung erhält (dies gilt unter Annahme von positiven Zinsen).
Wird der Optionsschein während der Laufzeit weder vorzeitig ausgeübt noch verkauft, erfolgt bei Fälligkeit wie bereits erwähnt die automatische Ausübung: Der Auszahlungsbetrag (sofern dieser positiv ist) wird dem Anleger automatisch gutgeschrieben.
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