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Gastbeitrag: Divizend — Wie die Quellensteuer nicht mehr zur Belastung wird
Das Fintech Divizend unterstützt Anleger mit einer digitalen Anwendung bei der Rückforderung. Geschäftsführer Thomas Rappold erklärt, wie dabei vorgegangen wird.
Viele Anleger kennen das Problem, fast jedem von ihnen ist es ein Dorn im Auge: die Quellensteuer auf ausländische Dividenden. Immer wieder geraten international ausgerichtete Investoren deshalb in einen Zwiespalt. Zum einen möchten sie ihr Portfolio bestmöglich diversifizieren und dabei natürlich auch attraktive Unternehmen aus dem Ausland mit einbeziehen. Zum anderen wird beim Erhalt von Dividenden dieser ausländischen Unternehmen die Rendite aufgrund der abzuführenden Quellensteuer sichtlich minimiert. Doch dies muss in Zukunft nicht mehr so sein.
Das Konzept Quellensteuer
Die Quellensteuer soll, ähnlich wie eine Kapitalertragsteuer, sicherstellen, dass Gewinne ordnungsgemäß versteuert werden. Daher fällt beim Erhalt von Dividenden ausländischer Unternehmen neben der im Heimatland abzuführenden Steuer zusätzlich die Quellensteuer im Herkunftsland des jeweiligen Unternehmens an. Was sich dadurch allerdings ergibt, ist eine für Anleger unerfreuliche Doppelbesteuerung.
Glücklicherweise liegt sie eigentlich nicht im Interesse der Staaten, weshalb auf internationaler Ebene eine Vielzahl sogenannter Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen wurde. Diese Abkommen stellen bilaterale Staatsverträge dar und fungieren außerdem als rechtliche Grundlage, um einen signifikanten Teil der abgeführten Quellensteuer zurückzufordern.
Wie kann die Quellensteuer zurückgefordert werden?
Um ausländische Investitionen in die eigene Wirtschaft zu fördern, einigen sich die jeweiligen Staaten in den DBA auf einen bestimmten Prozentsatz an Quellensteuer, der auf die im Ansässigkeitsstaat anfallende Kapitalertragsteuer angerechnet wird. Alles, was darüber hinaus abgezogen wurde, kann auf Basis der Abkommen beim Quellenstaat zurückgefordert werden.
Für deutsche Anleger werden in der Regel 15 Prozent Quellensteuer angerechnet. Betrachtet man nun erhaltene Dividenden aus der Schweiz, die darauf 35 Prozent Quellensteuer erhebt, können ganze 20 Prozentpunkte zurückgefordert werden.
Das Problem an der Rückforderung
In vielen Fällen kann die steuerliche Belastung aufgrund der Quellensteuer durch eine Rückforderung mehr als halbiert werden. Ein Antrag auf Rückerstattung wird dadurch äußerst attraktiv, ist aber unglücklicherweise mit diversen Hürden verbunden.
Eine dieser Hürden ist beispielsweise bereits das Antragsformular, das bei der ausländischen Steuerbehörde eingereicht werden muss. Denn wie so oft gibt es auch hier auf internationaler Ebene keine Standardisierung. Sprich: Jedes Land hat sein eigenes Formular, teils auf Landessprache und inklusive individueller Anforderungen und einzuhaltender Fristen. Als Folge dessen sehen sich Anleger von Beginn an mit dem Problem konfrontiert, erst einmal das nötige Fachwissen zu besitzen, um einen solchen Antrag überhaupt stellen zu können. Und selbst für diejenigen, die die Abläufe kennen, ist das Stellen solcher Anträge immer wieder eine Last. Denn unter anderem wegen der benötigten Belege, die einem solchen Antrag beigefügt werden müssen, ergibt sich schnell ein regelrechter Berg an Papier. Wer jetzt ein international breit diversifiziertes Portfolio besitzt und demnach mehrere Wertpapiere in verschiedenen Ländern, hat einen bürokratischen Aufwand vor sich, den die meisten nicht als lohnend erachten. Und das, obwohl ihnen die Rückforderung rechtlich zusteht.
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Drei Fragen an Thomas Rappold
Herr Rappold, Sie sind Geschäftsführer von Divizend. Was hat Sie dazu bewegt, das Problem der Quellensteuer eigenhändig anzugehen?

Da ich selbst aktiver Investor bin, kenne ich das Problem aus eigener Hand, und so habe ich die Schwierigkeiten und das Fehlen einer wirklich zufriedenstellenden Lösung auch oft mit meinem Umfeld diskutiert. Essenziell war hierbei, eine Lösung zu entwickeln, die breitflächig verfügbar ist. Für große, institutionelle Investoren gibt es bereits Lösungen. Wer bei dem Thema bisher vollständig außer Acht gelassen wurde, sind die privaten Anleger. Denn auch wenn manche (wenige) Banken oder Steuerberater einen Service zur Rückforderung der Quellensteuer anbieten, sind deren zugrunde liegende Abläufe meist immer noch so aufwendig, dass dies für den Endkunden in Gebühren resultiert, die dafür sorgen, dass das Ganze im Endeffekt wiederum doch nicht profitabel ist.
Und wie genau sind Sie nun vorgegangen, um eine Ihrer Meinung nach effiziente Lösung anbieten zu können?
Bei der Entwicklung unseres Maximizers haben wir auf zwei Dinge gesetzt: Digitalisierung und Automatisierung. Wir bieten unseren Nutzern dadurch die Möglichkeit, ihre Depots komfortabel über unsere eigens entwickelte Schnittstelle zu verbinden, sodass wir die darin enthaltenen Werte einmalig auslesen und in Ländertöpfe gruppieren können. Dadurch schaffen wir eine Übersicht, die alle Aktien inklusive der vergangenen Dividendenzahlungen und der jeweils möglichen Rückerstattung ausweist. Von dort an sind es nur noch wenige Klicks und etwa das Hochladen der Dividendenbelege, bis wir unseren Kunden ein vollständig ausgefülltes Antragsformular zur Verfügung stellen, das so an das Finanzamt verschickt werden kann. Und wer sein Depot nicht über die Schnittstelle verbinden möchte, kann auch weitere Methoden zum Importieren nutzen.
Versenden müssen Ihre Kunden die Anträge immer noch selbst. Benötigen sie ansonsten irgendwelche Vorkenntnisse?
Nein. Wir führen unsere Kunden komfortabel und Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, sodass keine Fehler gemacht werden können. In vielen Fällen können wir die finalen Anträge auch bereits digital ins Ausland übermitteln, und wo dies nicht der Fall ist, geben wir alle Adressen und Instruktionen an. Wer darüber hinaus Hilfe beim Prozess benötigt, dem stehen wir auch gerne mit unserem kostenlosen Kundensupport zur Seite.