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Optionsscheine versus Optionen

Optionsscheine und Optionen zeichnen sich durch viele Gemeinsamkeiten, aber auch durch einige wichtige Unterschiede aus. Allein die ähnlich klingenden Namen der Instrumente führen bei Anlegern immer wieder zur Verwechslung. Deshalb beschäftigen wir uns in dieser Ausgabe von ideas einmal genauer mit den spezifischen Merkmalen der beiden Derivate-Typen.

Optionsscheine (Warrants) und Optionen gehören zu den bedingten Termingeschäften, die sich wiederum durch eine asymmetrische Verteilung von Rechten und Pflichten auszeichnen. Das bedeutet, der Inhaber hat das Recht, aber nicht die Pflicht, den Optionsschein bzw. die Option auszuüben.

Optionen verbriefen dem Anleger »das Recht, einen bestimmten Basiswert (Underlying) innerhalb einer bestimmten Frist (Laufzeit) zu einem definierten Preis zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put)«.

Optionsscheine, die von der Commerzbank ausgegeben werden, verbriefen dem Anleger das Recht, am Bewertungstag die positive Differenz zwischen einem bestimmten Referenzpreis des Basiswerts und dem vorher definierten Basispreis zu verlangen. Beide Rechte sind ökonomisch gesehen sehr ähnlich.

Durch diese ähnliche Funktionsweise ist auch das Preisverhalten der beiden Derivate vergleichbar, das heißt, ändern sich bestimmte Preiseinflussgrößen wie zum Beispiel die Volatilität, hat dies einen gleichgerichteten Einfluss auf die Preisbildung. Mit beiden Derivate-Varianten kann durch den Hebeleffekt mit einem verhältnismäßig kleinen Kapitaleinsatz im Vergleich zum Direktinvestment eine große Menge des Basiswerts »bewegt« werden.

Während Optionsscheine außerbörslich, also direkt mit der Commerzbank, oder an Wertpapierbörsen, wie zum Beispiel der European Warrant Exchange (EUWAX) in Stuttgart, gehandelt werden, sind Optionen an Terminbörsen wie zum Beispiel der European Exchange (Eurex) gelistet.

Die Commerzbank als Emittent der Optionsscheine verpflichtet sich, ständig An- und Verkaufskurse für ihre eigenen Produkte zu stellen. So sorgt sie für die ständige Handelbarkeit ihrer Optionsscheine, welche ohne Market Making der Emittenten keineswegs gewährleistet wäre, denn dann wäre der Anleger auf eine entsprechende Gegenposition eines anderen Marktteilnehmers angewiesen. Auch beim Handel mit Optionen an der Eurex wird das Market-Making-System angewendet, hier agieren Banken und Makler als konkurrierende Market Maker und sorgen so für Liquidität.

Die Konditionen von Optionsscheinen werden von den Emittenten festgelegt. Optionen dagegen sind von den Terminbörsen, an denen sie gehandelt werden, standardisiert. Diese Standardisierung bezieht sich beispielsweise auf die Kontraktgröße, die Laufzeiten und die Basispreise. Ein Blick auf die zahlreichen Finanzportale im Internet zeigt das große Angebot von Optionsscheinen, die teilweise identisch in ihrer Ausgestaltung (Basiswert, Basispreis, Laufzeit usw.) sind und sich lediglich durch ihre unterschiedlichen Emittenten unterscheiden. Umso wichtiger ist es, auf eine hohe Handels- und Preisqualität des jeweiligen Emittenten zu achten. An Terminbörsen ist das Angebot von Optionen auf einen Basiswert dagegen viel geringer.

Ein sehr wichtiger Unterschied zwischen den beiden Derivaten betrifft die Anlagevarianten. So ist bei Plain-Vanilla-Warrants für den Privatanleger nur der Kauf eines Kaufoptionsscheins (Long Call) oder eines Verkaufsoptionsscheins (Long Put) möglich. Das Verlustrisiko des Investors bleibt somit auf den bezahlten Preis des Optionsscheins begrenzt. Der Verkauf des erworbenen Optionsscheins ist dagegen während der Handelszeiten jederzeit durchführbar, hierbei geht der Anleger jedoch keine Stillhalterposition und somit auch keine Verpflichtung ein. An Terminbörsen (wie zum Beispiel der Eurex) ist es dagegen auch für Privatanleger möglich, als Stillhalter der Option aufzutreten, das heißt die Kauf- oder Verkaufsoption zu verkaufen und damit eine Verpflichtung einzugehen. Man nennt das auch »Shorten«. Der Stillhalter (Verkäufer) der Kaufoption (Short-Call-Position) hat ein theoretisch unbegrenztes Verlustpotenzial. Deshalb muss der Anleger, geht er eine Short-Position ein, Sicherheitsleistungen – sogenannte Margins – hinterlegen, um mögliche Verluste ausgleichen zu können.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Optionen und Optionsscheinen bezieht sich auf das Settlement (Abwicklung). Bei Optionsscheinen der Commerzbank wird am Bewertungstag ein sogenannter Barausgleich ermittelt. Dieser Barausgleich entspricht dem inneren Wert des Optionsscheins am Bewertungstag und wird dem Anleger innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem Bewertungstag automatisch gutgeschrieben. Bei Optionen an der Eurex ist dies nicht der Fall. Die Optionen gelten nicht automatisch als ausgeübt und werden auch nicht in bar ausgeglichen. Bei einer Call Option beispielsweise erfolgt bei Ausübung und gegen Zahlung des jeweiligen Basispreises die Einbuchung der Aktie; diese muss dann vom Investor wieder verkauft werden. Diese Form des Settlements führt beim Investor zu einem höheren Aufwand und höheren Kapitalbedarf.